Maschinenring des Jahres 2009

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Wirtschaftliche Betriebshilfe

Weil die landwirtschaftlichen Betriebe immer weniger Arbeitskräfte verfügen, wird die so genannte wirtschaftliche Betriebshilfe immer wichtiger. Auch hier werden von uns professionelle Helfer und Helferinnen vermittelt – allerdings nicht zur Bewältigung von Notfällen, sondern weil Arbeitsspitzen gebrochen werden sollen oder weil die Familie Entlastung benötigt (beispielsweise für einen gemeinsamen Urlaub) oder weil ein Familienfest ansteht. Zuschüsse für die Kosten gibt es hier nicht – dafür aber spürbar mehr Lebensqualität. Durch den Maschinenring Bayreuth-Pegnitz e.V. werden jährlich ca. 24.000 Std wirtschaftliche Betriebshilfe vermittelt und abgerechnet.

Grundsätzlich gilt !!

Je früher Sie mit uns über Ihre Pläne sprechen, desto besser können wir die Betriebshilfe-Einsätze planen und einen termingerechten Einsatz sicherstellen.

Wie in der sozialen Betriebshilfe suchen wir auch in der wirtschaftlichen Betriebshilfe ständig Helfer.

Infos unter Betriebshilfe ein guter Zuerwerb und Einkommensmöglichkeit oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Aushilfe in Arbeitsspitzen

Wenn bei Arbeitsspitzen besonders viel zu tun ist z.B. in der Erntezeit vermitteln wir Ihnen qualifizierten Betriebshelfer.

Urlaubsvertretung

Wir vom Maschinenring unterstützen Sie, damit Ihre Urlaubspläne wahr werden. Unsere Betriebshelfer übernehmen während Ihres Urlaubs die täglich anfallenden Arbeiten im Stall und der Außenwirtschaft.

Bauhilfe

Wenn Sie einen Bauhelfer für eine landwirtschaftliche Baumassnahme brauchen, sind folgende Punkte zu beachten, damit Bauhilfe nicht zur „Schwarzarbeit" wird:
  • Auftraggeber und Auftagnehmer müssen aktive Landwirte sein.
  • Die Tätigkeit darf nur für den landwirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers erbracht werden (keine Gewerbebauten oder gewerbliche Biogasanlagen).
  • Bauhelfertätigkeiten sind nur bei der Herstellung, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung von landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen wie z.B. Stallgebäuden, Maschinenhallen, Güllegruben, Fahrsilos und Melkkammern zulässig.
  • Es darf sich nur um reine Hilfstätigkeiten (Handlangerarbeiten) handeln. Hilfskräfte dürfen für ihre Arbeiten keine Gerätschaften oder Spezialwerkzeuge mitbringen.(z.B. Gerüste, Schalungen, Schneid- u. Bohrwerkzeuge, Abbruchgeräte usw.).
Sie sind am besten beraten, wenn Sie eine Fachfirma mit der Abwicklung der Baumaßnahme beauftragen, die eine qualifizierte Fachkraft stellt, unter deren Anleitung dann Hilfs- und Handlangertätigkeiten ausgeführt werden können.

Nicht zulässig ist:

  • Bauhilfe bei Wohnhausneubau (auch nicht Betriebsleiterwohnhaus oder für Altenteiler).
  • Ausführung handwerklicher Facharbeiten, wie z.B. als ausgebildeter Maurer.
  • Bauhilfe für Gewerbebetriebe, z.B. gewerbliche Biogasanlage
In diesen Fällen muss genau geprüft werden, ob es sich um ein abhängiges und somit lohn- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt oder ob eine Selbständigkeit unter Beachtung des Meisterzwanges nach dem Bauhandwerk vorliegt. Für diese Prüfung und Einordnung empfehlen wir in jedem Einzelfall eine steuerliche Beratung!

Waldarbeit

Manchmal fehlt Ihnen nur eine Spezialmaschine, manchmal die helfenden Hände eines Spezialisten. In anderen Fällen ist die Vergabe kompletter Arbeitsverfahren die richtige Lösung.
  • Technik im Soloverleih
  • spezialisierte Arbeitskräfte
  • komplette Arbeitsverfahren

Klauenpflege

Sie wollen Klauenpflege in Ihren Betrieb durchführen. Wir haben erfahrene Klauenpfleger bei uns im Gebiet.