Soziale Betriebshilfe
Die Betriebshilfe ist eines der wichtigsten Aufgaben der MR Tätigkeit
Falls der Betriebsleiter oder ein Mitunternehmer des Betriebes wegen Krankheit ausfällt, einen Arbeitsunfall hatte oder wenn vor und nach der Geburt eines Kindes Unterstützung im Haushalt benötigt wird – sorgen wir dafür, dass unseren Mitgliedern in diesen Situationen schnell und professionell geholfen wird.
Falls möglich ist es wichtig, sich sobald als möglich bei uns zu melden – dann kann für eine lückenlose Versorgung des Betriebes und für die fristgerechte Antragstellung bei den Versicherungsträgern gesorgt werden.
In Notsituationen übernimmt der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Betriebshilfe und sorgt für eine schnelle und reibungslose Abrechnung.
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Helfer. Infos dazu unter Betriebshilfe ein guter Zuerwerb und Einkommensmöglichkeit.
Die aktuellen Zahlen aus der Betriebshilfe
2016 | 2017 | |
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BH Wirtschaftlich | 20.948 Std. | 21.404 Std. |
BH Sozial | 17.331 Std. | 17.018 Std. |
HBH und DH | 5.725 Std. | 5.675 Std. |
Beitrittsmodell | 4.504 Std. | 3.928 Std. |
Selbständige | 466 Std. | 2.138 Std. |
Summe sozial | 28.026 Std. | 28.759 Std. |
Summe | 48.974 Std. | 50.163 Std. |
Unser Helferstamm
- 1 Dorfhelferin
- 3 hauptberufliche Helfer (Hesselberg)
- 8 eigenangestellte Kräfte im Beitrittsmodel
- 1 Selbstständiger
- 56 nebenberufliche Helfer/innen
Für unsere Helfer bieten wir Fortbildungsmaßnahmen sowie ein Grillfest und ein Jahresabschlussessen an.
Infos für die Betriebe
Falls möglich ist es wichtig, sich so bald als möglich bei uns zu melden – dann kann für eine lückenlose Versorgung des Betriebes und für die fristgerechte Antragstellung bei den Versicherungsträgern gesorgt werden.
Bei Notfällen am Wochenende können sie auch am auf unseren Anrufbeantworter sprechen.
Das Wichtigste ihn Kürze:
- Antrag spätestens 2 Wochen nach Einsatzbeginn unterschrieben beim SVLFG
- Einsatzmeldung spätestens am Tag des Einsatzbeginnes bei uns melden
- Es dürfen nur Arbeiten erledigt werden die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen
- Der Stundenzettel muss täglich geführt werden und verbleibt auf dem Einsatzbetrieb.
- Wenn möglich den Helfern mal ein freies Wochenende gewähren die Einhaltung gilt auch in der nebenberuflichen Betriebshilfe!!
Bei Fragen stehen wir gerne und jederzeit zur Verfügung. Anträge finden Sie unter Formulare.
Details
Bewilligungsschreiben:
Sobald dem SVLFG die ärztliche Bescheinigung und der Antrag auf Betriebshilfe vorliegen, erhalten Sie das Bewilligungsschreiben. Es enthält die genehmigte Stundenverteilung und den Zeitraum. Mehrstunden gehen zu Lasten des Betriebes. Falls Sie länger arbeitsunfähig sind, ist eine erneute Krankschreibung erforderlich. Beim Ausfüllen des notwendigen Verlängerungsantrages unterstützen wir sie gerne.Arbeitsnachweis:
Der Arbeitsnachweis wird Ihnen mit den Antragsunterlagen vom MR zugeschickt und bleibt bis zur Abrechnung auf dem Betrieb. Die Stunden müssen täglich eingetragen und unterschrieben werden. Kontrollen durch SVLFG sind möglich. Für Stunden, die zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht eingetragen sind, erfolgt von der SVLFG keine Kostenerstattung.
Fahrt- und Essenszeiten zählen nicht zur Arbeitszeit!
Es ist grundsätzlich möglich, innerhalb einer Woche an genehmigten Werktagen Stunden zu schieben. Ein Ausgleich zwischen Werktagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.
Einsatzbedingungen:
Die Helferinnen und Helfer sind angewiesen, betriebliche Vorgänge vertraulich zu behandeln, die Einteilung der Stunden erfolgt in Absprache mit dem Betrieb. Betriebshelfer haften nicht für von ihnen verursachte Schäden!
Die Benutzung des PKW´s der Einsatzfamilie geschieht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Für Schäden haftet die Ersatzkraft nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sollten während des Einsatzes Familienmitglieder im Kraftfahrzeug der Ersatzkraft befördert werden, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Die beförderden Personen bzw. dessen gesetzl. Vertreter verzichten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz etwaiger Unfallschäden.
Die SVFLG übernimmt nur die Kosten der Betriebshilfe für dringend notwendige Arbeiten (für verschiebbare Arbeiten, z.B. Stall weißen, erfolgt keine Kostenerstattung). Stundenguthaben nach Einsatzende gibt es nicht!
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt durch den MR nach Einsatzende. Bei längeren Einsätzen ist eine Zwischenabrechnung nach vier Wochen möglich. Die von der SVLFG genehmigten Leistungen werden direkt zwischen SVLFG und dem Auftragnehmerbetrieb abgerechnet. Darüber hinausgehende Leistungen werden zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerbetrieb abgerechnet.
Einsatzleitung:
für alle haupt- und nebenberuflichen Ersatzkräfte im Landkreis Bayreuth liegt die Einsatzleitung beim Maschinenring Bayreuth- Pegnitz e.V.
- sollten sich während des Einsatzes Unstimmigkeiten ergeben, bitten wir um Ihre Rückmeldung
- die Einsatzleitung kann den Einsatz, falls erforderlich, vorzeitig beenden bzw. Helfer/innen austauschen
Betriebshilfe ein guter Zuerwerb und Einkommensmöglichkeit
Unsere Helfer sind das Rückgrat der sozialen Betriebshilfe!!
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen qualifizierten Kräften.
Gesucht werden Helfer/innen für Stall und /oder Haushalt
Für Frauen und Männer mit landwirtschaftlicher Ausbildung kann der passende Job geboten werden.
Ob klassischer Zuerwerb in der Landwirtschaft oder Betriebshilfe in Festanstellung
Hier nochmal kurz einige Vorteile
- Junior kann Erfahrung sammeln
Gerade für die jungen Menschen ist die Betriebhilfe nach ihrer Berufsausbildung ein weiterer wichtiger Informationsträger. Viele junge Betriebsleiter/innen konnte so manche Erfahrung in ihren Zukunftsentscheidungen einfließen lassen. - abwechslungsreicher ↔ als reine Traktoristentätigkeit
- absolut flexibel (bei nebenberuflicher Betriebshilfe)
- wenn keine freie Zeit vorhanden ist, besteht keine vertragliche Bindung bzw. Verpflichtung (bei nebenberuflicher Betriebshilfe)
- Fester Lohn und gesetzlicher Krankversicherung sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. (Bei Festanstellung)
- Zuerwerb oft sinnvoller und rentabler als Investition mit fraglicher Auslastung und nicht gegebenen Wachstumsmöglichkeiten
- keinerlei Investition erforderlich, sondern: ein Auto fachliche und menschliche Kompetenz
(kein anderer Betriebszweig hat solche Gewinnraten wie die Betriebshilfe!!)
Interesse geweckt dann einfach bei uns melden!
Für unserer aktiven Helfer
Für unserer Helfer versuchen wir ein Interessantes Fortbildungsangebot zusammenstellen.
Wieso das Ganze?
- Verknüpfung von Theorie und Praxis
- Vertragliche Verpflichtung gegenüber dem LSV
- Steigende Ansprüche der Einsatzbetriebe an die fachliche Qualifikation der Ersatzkräfte
- Entwicklung eines Zusammengehörigkeitsgefühls
Seit November 2013 haben wir die Möglichkeit der Eigenanstellung nach dem sogenannten Beitrittsmodell.
Wir können euch jetzt eine Möglichkeit bieten.
Vorteile sind
- Monatlich festes Gehalt
- gesetzlich krankenversichert
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Was ist auf den Betrieb zu beachten:
- Antrag spätestens 2 Wochen nach Einsatzbeginn unterschrieben beim LSV
- Einsatzmeldung spätestens am Tag des Einsatzbeginnes bei uns melden
- Es dürfen nur Arbeiten erledigt werden, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes dienen
- Der Stundenzettel muss täglich geführt werden und muss auf dem Betrieb bleiben.
- Verschwiegenheitspflicht
- genauere Beschreibung der Tätigkeiten auf dem Arbeitsnachweis (Stallarbeit reicht nicht aus, sondern z.B. füttern und melken,.....)
Sollte es Probleme auf dem Einsatzbetrieb geben oder hier habt sonst Wünsche an uns dann einfach melden.